Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Ihr obliegt insbesondere

  • die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung,
  • die Feststellung des Haushaltsplanes,
  • die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
  • die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie
  • die Beschlussfassung über Anträge und Satzungsänderungen.

Gemäß der Vereinssatzung ist in jedem Kalenderjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Diese steht in der Regel am Beginn der jährlichen “Rentenberatertage”, die neben einem interessanten Angebot an Fachvorträgen auch ein attraktives Rahmenprogramm bereithalten.

Näheres ist zu gegebener Zeit auf der Seite Termine/Veranstaltungen zu erfahren.

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