Was sind Rentenberater?

Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberaterinnen und Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Gegenüber 165.600 Rechtsanwälten und 89.800 Steuerberatern (Stand 01.01.2022, Quelle: de.statista.com) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberaterinnen und Rentenberater eine vergleichsweise kleine Gruppe von Rechtsdienstleistern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich sowie
  • betriebliche und berufsständische Versorgung

spezialisiert hat. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberaterinnen und Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren ggü. Behörden oder auch prozessual vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.

Rentenberater und Rentenberaterinnen, denen bereits eine Erlaubnis nach dem bis 30.06.2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erteilt worden war (sogenannte “Alterlaubnisinhaber”), verfügen im Regelfall über weitergehende Befugnisse. Diese ergeben sich aus dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) als vorrangiges Berufsgesetz.

Weitere rechtliche Informationen über den Berufsstand der Rentenberater und Rentenberaterinnen finden Sie auf der Seite Rechtliche Aspekte.

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