Fortbildung
Fortbildungsbescheinigung des Verbandes
Rentenberatung erfordert besondere Sachkunde. Insbesondere Rechtsänderungen und Rechtsprechung erfordern ständige Fortbildung. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat unter anderem die Aufgabe, die beruflichen Interessen des Berufsstandes zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Zu diesem Zweck soll der Bundesverband auch die Fortbildung der Mitglieder z. B. durch Arbeitstagungen und Publikationen fördern. Dies tut er in vielfältiger Weise. Beispielsweise durch die Jahrestagung und auch durch die Treffen der Regional– und Facharbeitsgruppen. Informationen zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Seite Termine/Veranstaltungen.
Nachweis der Fortbildung
Zur Dokumentation des Fortbildungsengagements seiner Mitglieder hat der Bundesverband der Rentenberater e.V. ab dem Kalenderjahr 2013 die Fortbildungsbescheinigung und das Fortbildungssymbol eingeführt. Die Vergabe orientiert sich hierbei an den hohen Qualitätsanforderungen für rechtsberatende Berufe, wie sie auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV) als Mindeststandard vorgegeben werden. Mit der Fortbildungsbescheinigung und dem Fortbildungssymbol ermöglicht der Bundesverband der Rentenberater e.V. seinen Mitgliedern, nachgewiesene Fortbildung in zeitgemäßer Weise durch jahresbezogene Fortbildungsbescheinigungen und das Fortbildungssymbol nach außen zu dokumentieren:
Inhaber einer Fortbildungsbescheinigung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. erkennen Sie durch eine entsprechende Kennzeichnung auf den individuellen Webprofilen der Mitglieder.
Die Fortbildungsbescheinigung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wird ihren Mitgliedern auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular kann im Mitgliederbereich der Homepage heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden.