Wie geht es weiter mit den Hinzuverdienstgrenzen?
Berlin, 09.11.2021
Rentner und Arbeitgeber brauchen zügig Planungssicherheit. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, den erhöhten Zuverdienst für Rentner auch in 2022 fortzusetzen.
Gerade in der Pflege werden in der Pandemie weiter dringend qualifizierte Fachkräfte gebraucht. Zu Beginn der Coronakrise wurde deswegen die Grenze für Löhne und Gehälter neben einer vorgezogenen Altersrente von 6.300 Euro auf 44.590 Euro im Jahr angehoben.
Dass diese Regelung auch in 2021, dann mit 46.060 Euro, weiter gilt, wurde erst sehr spät, Anfang Januar 2021 bekannt. Denn die Verlängerung wurde lediglich im Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes vom Dezember 2020 berücksichtigt. Und auch für 2022 lassen die laufenden Koalitionsverhandlungen befürchten, dass über dieses Thema wieder erst sehr spät entschieden wird.
“Das Problem ist, dass so natürlich weder die Unternehmen noch die betroffenen Rentnerinnen und Rentner vernünftig planen können”, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Vor allem in der Pflege, aber auch für andere Arbeitgeber wird Personalplanung so deutlich erschwert.
“Ob jemand im kommenden Jahr 6.300 Euro oder 46.060 Euro dazu verdienen darf, ohne dass die Rente gekürzt wird, macht natürlich einen gewaltigen Unterschied. Und dass die geringen Hinzuverdienstgrenzen dringend benötigte Fachkräfte abschrecken, sehen wir ja schon seit Jahren”, betont Neumann.
Deswegen fordert der Bundesverband der Rentenberater seit langem die Hinzu-verdienstgrenzen generell deutlich anzuheben. Zum einen könnten die Unternehmen dann besser und flexibler auf personelle Engpässe reagieren.
“Zum anderen”, erläutert Neumann, “hätte das ja auch auf der Einkommensseite der Rentenversicherung einen positiven Einfluss. Durch die ‘Zurückgekehrten’ fließen ja auch weiter Rentenbeiträge.”
Noch ist nicht absehbar, wann und mit welchen Prioritäten die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt. Aber sowohl die Menschen, die über ihren Renteneintritt hinaus arbeiten möchten als auch die Arbeitgeber, brauchen zügig Planungssicherheit.
“Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, die Hinzuverdienstgrenzen für das kommende Jahr kurzfristig auf dem erhöhten Niveau festzuschreiben. Und die neue Bundesregierung sollte sich zur Aufgabe machen, den Hinzuverdienst von Rentnern und Rentnerinnen insgesamt neu und zeitgemäß zu regeln”, sagt Neumann.