05.12.2022

Verbraucherportale verwirren zu Extra-Rentenbeiträgen bis Jahresende

Verschiedene Berechtigte können Extrabeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Für manche lohnt sich das in diesem Jahr besonders. Andere unterliegen keinem Zeitdruck. Prominente Finanz-Ratgeber schmeißen unterschiedliche Gruppen in einen Topf. Der Bundesverband der Rentenberater klärt auf.

Rentenpunkte gibt’s nur in diesem Jahr mit Rabatt. Verglichen mit den Kosten in 2023 beträgt der Preisvorteil satte 10,9 %!“ Darauf hatte Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, bereits im Oktober hingewiesen. Dieser besondere Preisvorteil gilt allerdings nicht für alle, die Sonderbeiträge zum Erwerb von Rentenpunkten leisten dürfen.

Nachzahlungen für Ausbildungszeiten – reduzierter Preisvorteil

Zum Wochenende hatte ein Geld-Ratgeber mit nach eigenen Angaben über eine Million Abonnierenden seinen Newsletter mit dem Betreff und der Überschrift versehen ‚Unter 45: Vor Jahresende noch die Rente aufbessern?‘. Dahinter steckte der Finanztipp für unter 45-jährige, Rentenbeiträge für bestimmte Zeiten der Ausbildung nachzuzahlen. Wer für ein Jahr 15.736 € investieren würde, bekäme dafür 2,1748 Rentenpunkte bzw. später 78,34 € Rente pro Monat zusätzlich.

Bei dieser Empfehlung ist der Finanztippgeber jedoch dem Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Durchschnittsentgelt auf den Leim gegangen. Für die ‚Nachzahlung von Ausbildungszeiten‘ werden Rentenpunkte auf Basis des endgültigen Wertes berechnet. Der steht für 2022 noch nicht fest, kann aber schon abgeschätzt werden: Er ist keineswegs mit 10,9 % rabattiert. Wer tatsächlich noch in 2022 in die Nachzahlung für Ausbildungszeiten investiert, wird dafür letztlich rund 8 % weniger Rentenansprüche bekommen als vom Newsletter prognostiziert.

Freiwillige Zahlungen um Abschläge auszugleichen – voller Preisvorteil

Den einmaligen, über zehnprozentigen Preisvorteil im Jahresendspurt gibt es dagegen für ‚Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung‘. Diese Investition in die eigene Rente steht den meisten über 50-jährigen offen. Was dabei zu berücksichtigen ist, hatten wir veröffentlicht: https://bit.ly/3F4e05k

Die Verwechslung der Berechnungsweise von Extra-Rentenbeiträgen ist kein Einzelfall. Auch Stiftung Warentest ist das bezüglich der Nachzahlung für Ausbildungszeiten unterlaufen.

„Normale“ freiwillige Rentenbeiträge – reduzierter Preisvorteil

Ein weiterer Trugschluss betrifft ‚Freiwillige Rentenbeiträge‘. Diese können z. B. von Selbständigen oder anderen nicht Pflichtversicherten geleistet werden.

Die Frage nach dem Zeitraum für begünstigte ‚Ausgleichszahlungen‘ (für die es bei Beantragung der zugehörigen Auskunft in 2022 den besonderen Rabatt gibt) wurde von den Verbraucherschützern im Oktober 2022 beantwortet mit dem Hinweis „Sie müssen nichts zum Anfang des Jahres 2023 überstürzen. Freiwillige Einzahlungen … können bei der Rentenversicherung bis zum 31. März 2023 eingehen, damit sie als Beiträge für das Jahr 2022 zählen.“

Für ‚Freiwillige Beiträge‘ ist das auch richtig. Die Rentenpunkte daraus werden ebenfalls mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt berechnet (also ohne den besonderen Rabatt), sofern die Rente nicht schon in 2023 beginnt. Der Leser hatte sich jedoch nach dem Zeitraum für ‚Ausgleichszahlungen‘ in die Rente erkundigt, um den besonderen Rabatt mitzunehmen.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ob und in welcher Höhe sich der Erwerb von Rentenpunkten im Einzelfall lohnt und wie sich das realisieren lässt, sollten Interessierte daher unbedingt von einer unabhängigen Rentenberaterin / einem unabhängigen Rentenberater prüfen lassen. Wer die Möglichkeiten zum Jahreswechsel nutzen will, dem helfen Rentenberater im Vorfeld bei der Abwägung zur Aufteilung der Summen und im Nachgang bei der Prüfung, ob tatsächlich der günstigere Umrechnungsfaktor zugrunde gelegt wurde.

Wer noch dieses Jahr die entsprechenden Formulare zur Ausnutzung des besonderen Preisvorteils 2022 von Rentenpunkten ausfüllt, erhält ihn auch noch, selbst wenn die Antwort der Rentenversicherung erst in 2023 kommt und dann binnen drei Monaten die gewünschte Summe überwiesen wird.

Was machen diejenigen, die sich ihrer Sache sicher sind, aber bis Jahresende keine Zeit mehr für die Formulare finden?

Auch dafür gibt es einen Weg: Wenn von Berechtigten solche Beiträge überwiesen werden, wird das als formloser Antrag gewertet. Es zählt also die Überweisung. Ob die Voraussetzungen für eine solche Ausgleichszahlung erfüllt sind, wird anschließend auf dem Formularweg geklärt. Andernfalls wird der Betrag von der Rentenversicherung zurücküberwiesen.

Sogar für diejenigen, die erst auf der Silvesterparty vom 10,9 % Rabatt für den Erwerb von Rentenpunkten erfahren, ist der Zug noch nicht abgefahren. Bei Überweisungen legt die Rentenversicherung als Tag der Beitragszahlung regelmäßig den achten Tag vor der Wertstellung zugrunde. Wer in der ersten Woche des Jahres 2023 seine Zahlung anweist, kommt daher ebenfalls in den Genuss des Preisvorteils.

Unter www.rentenberater.de finden Ratsuchende Unterstützung in ihrer Region.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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