Rententipp – Opferrenten prüfen lassen!
Berlin, 15.06.2017
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. informiert:
Opfer von Gewalttaten können mit Nachzahlungen rechnen. Opferrenten zu prüfen kann sich lohnen!
Über viele Jahre wurden Renten nach dem Opferentschädigungsgesetz falsch berechnet. Grund war eine offenbar rechtswidrige Änderung der Berechnungsgrundlagen.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten. Sie haben über viele Jahre zu wenig Geld bekommen und können nun höhere Renten erwarten.” sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Und das gilt in vielen Fällen vermutlich auch rückwirkend bis ins Jahr 2009. Das kann sich wirklich lohnen.”
Im Jahr 2009 wurde unter dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), die Berechnung der Opferentschädigung nach § 30 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes geändert. Die Vergleichseinkommen, die bei Berechnung des sogenannten Berufschadensausgleichs wichtig sind, wurden gesenkt – offenbar rechtswidrig.
Das Bundessozialgericht hat diese Änderung nun aufgehoben. Konkret bedeutet das, dass die Berechnungsgrundlagen für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2016 nun wieder geändert werden. Im Ergebnis können Geschädigte höhere Renten erwarten, z.T. auch rückwirkend.
Betroffene sollten sich nun unbedingt beraten lassen. Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.