06.06.2017

Rententipp: Ehrenamt wird gestärkt!

Berlin, 06.06.2017

Rentner, die sich ehrenamtlich engagieren und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommen, müssen dieses „Einkommen” nicht als Hinzuverdienst bei der Rentenversicherung angeben.

„Das ist eine sinnvolle Regelung im Rentenrecht, die jetzt noch einmal bestätigt wurde. Und auch das Ehrenamt wird so gestärkt.”, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

„Oft haben Betroffene ein Ehrenamt aufgegeben, weil sie befürchteten, dass ihnen die Rente gekürzt wird.”

Grundsätzlich gelten für alle Menschen, die vor der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, entsprechende Hinzuverdienstgrenzen. Wer zu viel verdient, dem wird die Rente gekürzt und unter Umständen könnte sie sogar komplett entfallen.

Für Aufwandsentschädigungen, die im Zusammenhang mit Ehrenämtern gezahlt wurden, galt aber schon bisher eine Sonderregelung. Nach Informationen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wurde diese nun bis zum 30.09.2020 verlängert.

Wer sich in der Gemeinde oder Kommune ehrenamtlich engagiert, kann dafür eine Aufwandentschädigung bekommen, ohne dass dadurch die Rente gemindert wird. Das gilt auch für Versichertenälteste, kommunale Ehrenbeamte, Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger und andere Ehrenämter. Allerdings darf durch diese Aufwandentschädigung kein Verdienstausfall ausgeglichen werden.

Betroffene sollten sich sicherheitshalber beraten lassen. Über die Homepage www.rentenberater.definden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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