Rentenkommission: Beim Vertrauensschutz muss nachgebessert werden!
„Es fehlen vor allem konkrete Zahlen und Daten zu Wirksamkeit und Einsparpotentialen. Auch beim Vertrauensschutz muss nachgebessert werden, rückwirkende Kürzungen und zu starke, einseitige Belastungen müssen ausgeschlossen bleiben.“
Grundsätzlich gut findet der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater Andreas Irion, dass die von der Rentenkommission vorgelegten Empfehlungen eine Vielzahl von Reformansätzen in den Blick nehmen. „Die Herausforderungen des demografischen Wandels lassen sich bewältigen, wenn nicht immer nur die drei Stellschrauben Beitragssatz, Regelrentenalter und Rentenniveau in den Blick genommen werden“, erklärt der Verbandspräsident.
Kritisch sieht der Bundesverband dagegen, dass den Empfehlungen bislang jedes quantitative Fundament fehlt. „Es mangelt an Transparenz, welche Einsparungen oder Mehrausgaben mit den einzelnen Vorschlägen verbunden sind und wie sich die Ergebnisse verändern würden, wenn einzelne Stellschrauben stärker oder schwächer justiert werden. Für eine sachgerechte Diskussion sind solche Angaben unverzichtbar“, verdeutlicht Irion.
Abkehr vom Eckrentner ist überfällig
Positiv bewertet der Bundesverband die Abkehr von der bisherigen Orientierung am sogenannten Eckrentner mit 45 Beitragsjahren und einem Rentenniveau von 48 Prozent. Dieses Leitbild bildet die tatsächlichen Erwerbsbiografien vieler Versicherter längst nicht mehr angemessen ab.
Aber auch hier bleibt offen, auf welcher Grundlage ein künftiges Nettorentenniveau konkret berechnet werden soll. Insbesondere stellt sich die Frage, wie viele Beitragsjahre künftig als Referenz dienen sollen, wenn das Regelrentenalter weiter steigt. Der grundsätzliche Ansatz, die tatsächliche Alterssicherung der Menschen stärker – auch empirisch – in den Blick zu nehmen, verdient jedoch Unterstützung.
Korrektur bei der Erwerbsminderungsrente ist überfällig
Sinnvoll findet der Bundesverband die Empfehlung, die Folgen der Umstellung von der Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente für rentennahe Jahrgänge zu korrigieren. „Das Bild vom am Ende seines Berufslebens berufsunfähigen Dachdecker, der keine Rente erhält, solange er noch als Pförtner arbeiten kann, gehört eingemottet“, sagt Andreas Irion.
Zu wenig Zahlen, zu wenig Transparenz
Besonders lückenhaft erscheint der Bericht der Rentenkommission mit Blick auf zu erwartende Einsparpotentiale oder konkrete Konsequenzen einzelner Maßnahmen. Auch Hinweise auf etwaige Mehrausgaben sucht man bislang vergeblich. Und während wohlfeil höhere Altersgrenzen und längere Lebensarbeitszeiten gefordert werden, fehlt bis heute die Antwort auf eine einfache Frage: Wie viele Menschen arbeiten wegen der abgeschafften Hinzuverdienstgrenzen tatsächlich länger – und wie viele beziehen die vorgezogene Rente ohne Auswirkung auf die Berufstätigkeit? Die Wissenschaftler der Rentenkommission sollten diese Wirkung endlich empirisch untersuchen.
Versicherungsmathematisch korrekte Abschläge statt höherer Zugangshürden
Äußerst kritisch bewertet der Bundesverband den Vorschlag, die Altersgrenze für den Rentenbezug mit Abschlägen zeitnah von derzeit 63 auf 64 Jahre anzuheben.
„Es ist kontraproduktiv, Versicherten den Rentenzugang durch eine Anhebung der Altersgrenze zu verschließen. Ausweicheffekte in Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld kommen uns als Gesellschaft teurer zu stehen,“ erklärt Irion.
Zumal die Kommission empfiehlt, Rentenabschläge angemessen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bemessen. Werden Abschläge bezogen auf die Lebenserwartung kalkuliert, bilden sie die längere Rentenbezugsdauer angemessen ab. Die sachgerechtere Lösung wäre eine maßvolle Anpassung der Abschläge.
Kurzfristige Änderungen beeinträchtigen das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und erschweren eine langfristige Lebens- und Finanzplanung erheblich.
Wertguthaben: Die verpasste Chance der Kommission
Der Bundesverband der Rentenberater weist darauf hin, dass eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze in weiten Teilen der Bevölkerung auf erhebliche Akzeptanzprobleme stößt. Umso erstaunlicher ist es, dass die Kommission die Möglichkeiten von Langzeitarbeitskonten und Wertguthabenmodellen praktisch nicht aufgreift.
„Die Diskussion über höhere Altersgrenzen wird seit Jahren geführt. Wertguthaben könnten helfen, den Zielkonflikt zwischen längerer Lebensarbeitszeit und dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einem flexiblen Rentenübergang aufzulösen. Dass dieses Instrument in den Empfehlungen praktisch keine Rolle spielt, ist eine verpasste Chance“, bedauert der Präsident des Bundesverbands.
Wertguthaben ermöglichen es Beschäftigten, über das Erwerbsleben hinweg Zeit- und Entgeltansprüche anzusparen und diese später für Freistellungsphasen, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand oder einen vorgezogenen Renteneintritt zu nutzen. Sie schaffen damit individuelle Flexibilität, ohne die Rentenversicherung zusätzlich zu belasten.
Sinnvolle Ansätze der Kommissionsempfehlungen
– Anstatt nur wenige Parameter – insbesondere das Regelrentenalter – stark zu strapazieren besser viele Stellschrauben konzertiert und abgestimmt justieren.
– Statt Altersgrenzen eher den Beitragssatz moderat anheben.
– Den Beitragssatz zügig um wenige Prozentpunkte anheben, statt einer späteren Anhebung um mehrere Prozentpunkte.
– Die Situation von rentennahen Beschäftigten, die nicht mehr wie bisher arbeiten können, besser berücksichtigen.
Weitere Diskussion auf Grundlage belastbarer Daten erforderlich
Für eine nachhaltige Reform der Alterssicherung bedarf es belastbarer Zahlen sowie einer stärkeren Berücksichtigung von Vertrauensschutz und individueller Gestaltungsfreiheit.
Wer sich über die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

