19.01.2014

„Renten-Reförmchen ist doch noch nett formuliert. Die Rente mit 63 überlebt ja nicht mal die Legislaturperiode!“

Berlin, 19.01.2014

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert die Rentenpläne der Großen Koalition und mangelnde Transparenz

Am Donnerstag, den 16. Januar 2014 hat die neue Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Verbesserungsvorschläge für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt. Dieser Referentenentwurf wurde mit der Bitte um Stellungnahme unter anderem an Gewerkschaften, Fach- und Sozialverbände verschickt. Schriftliche Einlassungen sollten einen Tag später beim Bundesministerium eingegangen sein. Für persönliche Einlassungen wurde ein Besprechungstermin auf kommenden Montag 10 Uhr gelegt.

„Wenn man die Möglichkeit, dass sich Fachleute dezidiert zum Entwurf äußern, deutlich einschränken möchte, hat das Ministerium einen guten Weg gewählt. Transparente Demokratie sieht anders aus.“, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Marina Herbrich. „Wir haben den Eindruck, dass hier die Miniatur einer Reform durchgepeitscht werden soll, ohne dass genügend Zeit bleibt, die Vorschläge inhaltlich zu gestalten.“ Laut Informationen von Spiegel-Online soll das entsprechende Gesetz schon am 29. Januar im Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Besonders kritisch ist der Blick des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. auf die angeblich abschlagsfreie Rente mit 63. Zwar werden im Entwurf mehr Zeiten auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet, z. B. Zeiten mit Arbeitslosengeld I; dafür gilt die Regelung aber nur für Menschen, die bis zum 31.12.1952 geboren sind. Das bedeutet: Für alle, die erst nach dem 31.12.2015 63 Jahre alt werden, wird die Altersgrenze schon wieder angehoben.

„Das ist doch auch so ein Etikettenschwindel“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wenn die Tinte unter dem Gesetz noch nicht getrocknet ist, dann ist die abschlagsfreie Rente mit 63 fast schon wieder Vergangenheit.“

Bereits mehrfach hat der Bundesverband der Rentenberater e.V. darauf hingewiesen, dass er die aktuellen Pläne zur Finanzierung der sogenannten ‚Mütterrente‘ für ungerecht hält.

„Gesellschaftlich ist das ein fatales Signal. Die Besserstellung von Eltern soll ausschließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden. Arbeiter, Angestellte und ein paar Selbständige finanzieren diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe also quasi alleine. Das ist doch politischer Sprengstoff allererster Güte.“, so die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Die Besserstellung von Müttern und Vätern muss von allen getragen werden, also aus Steuergeldern finanziert werden. Nur weil das Ganze willkürlich das Etikett „Mütterente“ bekommen hat, erlaubt das noch lange nicht den Griff in die Rentenkasse.“, sagt Marina Herbrich.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. empfiehlt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales dringend alle verfügbaren Fachverbände zur Erarbeitung einer großen Rentenreform einzuladen.

„Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat ihre Möglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Entwurf ist maximal ein ‚Reförmchen‘.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

„Wir haben mit der gesetzlichen Rentenversicherung ein kraftvolles und renditestarkes System in Deutschland. Und wenn, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, die Beiträge für die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente eingesetzt werden, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Aber eben leider nur einer. Für die Absicherung des Lebensstandards im Alter und für den Schutz vor Altersarmut müssen auch noch andere Instrumente wie z. B. die Neuordnung und Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge mit einbezogen werden.“

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