Mutloses Rentenpaket
Berlin, 09.11.2018
“Nur Signale – kein Konzept gegen Altersarmut”
Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert das Rentenpaket der Bundesregierung in Teilen als mutlos.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung Leistungsverbesserungen für Erwerbsminderungsrentner beschlossen hat und durch die doppelte Haltelinie ein Stück weit von der bisherigen Ausrichtung auf private Vorsorge abrückt.
„Riester und Co. haben sich bis heute nicht wirklich bewährt. Profitiert haben in erster Linie private Versicherungsunternehmen.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wir haben den Eindruck, dass Stärkung und Vertrauen in die gesetzliche Rente jetzt wieder etwas in den Vordergrund rücken.“
Rente für Erziehungszeiten (REZ)
„Als Signal ist es immer gut, wenn Menschen, die Kinder großziehen, dafür auch im Alter eine höhere Rente erhalten.“, findet Anke Voss. „Insofern begrüßen wir, dass der Bundestag Erziehenden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr zugesteht.
Die Anerkennung von Erziehungsleistung ist aber insgesamt unausgewogen und muss grundsätzlich neu gedacht werden. So könnte z.B über eine Berücksichtigung auch auf der Beitragsseite nachgedacht werden und nicht nur auf der Leistungsseite. Neben dem Bundesverband der Rentenberater fordern auch die großen Sozialverbände und Ökonomen die REZ als gesamtgesellschaftliche Leistung vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Es wird zukünftig für die gesetzliche Rente vermutlich ohnehin mehr staatliche Zuschüsse geben müssen. Nach Ansicht der Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. sollte die Rentenkommission auch mutige und innovative Ideen hinsichtlich der Finanzierung entwickeln, z. B. welche Leistungen aus Beiträgen und welche aus Zuschüssen finanziert werden sollen.
Außerdem werden noch immer dringend Ideen und Maßnahmen benötigt, um Altersarmut wirkungsvoll zu bekämpfen.
„Es wird höchste Zeit, z. B. in die Grundsicherung im Alter zu investieren. Die geburtenstarken Jahrgänge drängen bald in die Rente, und die wird bei vielen Geringverdienern nicht ausreichen. Dazu ist im Paket leider nichts zu finden.“ .
Rente für Erwerbsgeminderte (EM Rente)
Positiv bewertet der Bundesverband der Rentenberater e.V. die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Wer krankheitsbedingt nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, wird künftig rechnerisch in etwa so behandelt, als ob er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte.
Allerdings: Besser gestellt werden nur die “neuen” Rentner ab 01.01.2019. Dass die aktuellen EM-Rentner nicht profitieren, ist und bleibt ungerecht. Dazu kommt: Wer diese Rente in Anspruch nimmt, muss teure Abschläge bis zu 10,8 % hinnehmen. Aus Krankheitsgründen können diese Menschen aber nicht – wie andere Rentner – noch etwas dazu verdienen.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V fordert, dass hier nachgebessert wird.