09.03.2016

Lohnendes Vorsorge-Modell: Noch bis 31. März 2016 freiwillig Renten-Beiträge für das Jahr 2015 nachzahlen!

Berlin, 09.03.2016

Langjährig Versicherte können u.U. durch freiwillige Beiträge die Wartezeit für die Altersrente erfüllen und so früher in Rente gehen

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert: Freiwillige Zuzahlungen auch Pflichtversicherten ermöglichen

„Wer fürs Alter besser vorsorgen will und kann, soll das auch in der gesetzlichen Rente tun können.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wir fordern seit Jahren, dass neue, offenere Regelungen für Zuzahlungen umgesetzt werden. Die Menschen wurden in den vergangenen Jahren in die private Vorsorge gedrängt und müssen jetzt erleben, dass ihre Lebensversicherungen weniger bringen als erwartet. Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rente könnten sie die spätere Rente direkt erhöhen und diese Möglichkeit sollte künftig auch den Pflichtversicherten offenstehen.“

Freiwillige Beiträge sichern einen Anspruch auf Rente
Um eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Auch über freiwillige Beiträge kann man einen Anspruch auf Rente erwerben und über die Beitragssumme die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Wichtig ist der Stichtag 31. März 2016! Noch bis zu diesem Datum können die Beiträge für das komplette Jahr 2015 eingezahlt werden. Nachzahlungen für länger zurückliegende Zeiträume sind nicht möglich. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 84,15 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.131,35 Euro.

Rente mit 63 (für besonders langjährig Versicherte)
Wer von der neuen Regelung zur Rente mit 63 profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit schon erfüllt wäre. Zur Wartezeit von 45 Jahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen zum Teil auch freiwillige Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Vorbedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem Rentenberater beraten lassen.

Mütterrente
Pro Kind werden einem Elternteil 3 Beitragsjahre gutgeschrieben – 2 Jahren für vor 1992 geborene Kinder. Um eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Wer außer Erziehungszeiten nur wenige oder keine Beitragsjahre nachweisen kann, könnte also durch die Zahlung freiwilliger Beiträge Rente bekommen.

Beratung dringend empfohlen
Für alle freiwilligen Zahlungen für das Jahr 2015 gilt der 31. März 2016 als Stichtag. Damit freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rente sinnvoll eingesetzt werden, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen. Freiwillige Zahlungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert seit langem, diese Regeln zu lockern und auch für Pflichtversicherte freiwillige Zahlungen zuzulassen.

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