Kuratorium „Stiftung Forum Recht“ ohne Bundessozialgericht
Berlin, 18.03.2019
“Wenn drei der obersten deutschen Bundesgerichte in einer Stiftung zur Bedeutung des deutschen Rechts fehlen, versteht das keiner!”
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, alle fünf Bundesgerichte ins Kuratorium der „Stiftung Forum Recht“ zu berufen.
Neben anderen soll auch das Bundessozialgericht nicht in der Stiftung vertreten sein. Dies hatte der Deutsche Sozialgerichtstag in einem offenen Brief heftig kritisiert.
Am kommenden Mittwoch wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ beraten.
Zweck der Stiftung laut Gesetzentwurf (der dem Verband vorliegt): Die Geschichte des “sozialen Rechtsstaats” (Art. 28 GG) der Bundesrepublik soll abgebildet und “Gerechtigkeit als Diskursthema ins Bewusstsein der Deutschen…“ gerückt werden (S. 9 des Entwurfs).
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass im Gesetzentwurf ein Mitwirken von drei obersten deutschen Bundesgerichten nicht vorgesehen ist.
Im Gesetzentwurf werden für das Kuratorium zwar u.a. Vertreter des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vorgeschlagen. Und auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll ein Kuratoriumsmitglied entsenden. Vertreter von Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof und vor allem vom Bundessozialgericht fehlen allerdings.
„Das ist gerade unter dem Gesichtspunkt ‚sozialer Rechtsstaat‘ irritierend und mindestens extrem unsensibel.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Der Deutsche Sozialgerichtstag hatte in einem offenen Brief die Zusammensetzung des Stiftungskuratoriums heftig kritisiert und betont, dass in einer Stiftung, die es sich zum Ziel setzt, Geschichte und Bedeutung des Rechtsstaats der Bundesrepublik zu pflegen, alle fünf obersten Bundesgerichte vertreten sein müssen.
„Das sehen wir genauso.“, erklärt Voss. „Wir sind aber optimistisch, dass der Rechtsausschuss die Zusammensetzung des Kuratoriums kritisch prüft und eine ausgewogene Gesamtheit herstellt.“