24.04.2026

Gesetzliche Rente ist eine verlässliche Basisabsicherung – ganz ohne ‚allenfalls’!

Die Abwertung der gesetzlichen Rente durch die Bundesregierung schürt Unsicherheit und verkennt: Die gesetzliche Rente ist eine gute Basisabsicherung im Vergleich zu den Alternativen.

Die gesetzliche Rente werde ‘allenfalls noch die Basisabsicherung’ für das Alter sein, so Bundeskanzler Friedrich Merz jüngst beim Empfang zum Jubiläum des deutschen Bankenverbands.

„Was mich an der Aussage irritiert, ist weniger die Rede von einer Basisabsicherung als vielmehr das Etikett ‚allenfalls‘“, so Andreas Irion, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater in Berlin.

Der Anspruch auf gesetzliche Rente ist für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger die Hauptabsicherung. Das Rentenniveau liegt für die Eckrentnerin bei 48%. Die erste Rente beträgt, im Vergleich zum letzten Nettoeinkommen aus dem Gehalt vor dem Ruhestand, in Deutschland für Durchschnittsverdienende etwa 53%. Der Unterschied resultiert insbesondere aus der relativ geringeren Steuer, die auf die Rente (im Vergleich zum Gehalt oder Lohn) anfällt.

„Ein Niveau von 53% als Basisabsicherung zu bezeichnen ist nicht spektakulär. Die berechtigte Emotion entsteht aus der negativen Konnotation der Aussage ‚allenfalls noch als Basisabsicherung‘“, so Irion. „Wenn die Basisabsicherung schlechtgeredet wird, erodiert das Vertrauen in die Solidargemeinschaft. Dabei ist die gesetzliche Rente seit Jahrzehnten zuverlässig stabil und wird das auch in Zukunft sein können.“

Die Anknüpfung der Rentenansprüche an die Lohnentwicklung ist ein indirekter Inflationsschutz, um den sich niemand kümmern braucht. Das wird zwar gern übersehen, von den Betroffenen aber geschätzt. Und wie eine schlechte Alternative aussieht, erleben derzeit manche Zahnärzte oder andere Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Für die besteht keine Basisabsicherung in der gesetzlichen Rente. Jede Pressemeldung um verzockte Altersvorsorge sorgt bei den Betroffenen für schlechten Schlaf. Für viele Rechtsanwälte, Architektinnen, Apotheker oder Ärztinnen liegen die Anpassungen der Altersversorgung seit Jahren unterhalb der Inflation und erst recht unterhalb der Rentensteigerungen.

„Auch bei zuverlässiger Basisabsicherung über die während des Erwerbslebens erworbenen Rentenansprüche besteht unzweifelhaft für fast alle Menschen weiterhin hoher Bedarf nach zusätzlicher Altersvorsorge“ räumt Irion ein.

Das gelingt über zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rente sowie über die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge.

„Allerdings gibt es bei den Alternativen zur Riester-Rente, die im Jahr 2027 zur Verfügung stehen werden, sicher großen Beratungsbedarf“, meint der Verbandspräsident. „Die Bereitschaft in Aktien oder ETFs zu investieren ist in Deutschland nach wie vor nicht sonderlich ausgeprägt. Die vorgeschlagenen Instrumente der Altersvorsorge müssen erklärt und beworben werden, so dass deutlich wird, dass sie auch für Geringverdienende taugen.“

Dasselbe gilt für die erklärte Absicht der Bundesregierung, Betriebsrenten auch in kleineren Betrieben und bei Geringverdienenden stärker zu verbreiten.

„Die wichtigste Frage für diese Personen lautet, woher sie das Geld dafür nehmen sollen. Und da helfen keine schlichten Appelle oder Forderungen – dafür muss man erklären, werben und Anreize bieten.“

So sinnvoll diese weiteren Standbeine der Altersvorsorge sind – sie werden nicht besser, indem man die erste Säule schlechtredet.

Wer sich über die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

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