01.03.2017

Früher in Rente PLUS voller Verdienst? Kein Problem, dank Flexirentengesetz!

Berlin, 01.03.2017

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. empfiehlt allen langjährig Versicherten, den vorzeitigen Einstieg in die Rente prüfen zu lassen.

Aufgrund des starren Stufenmodells war es bisher in der Regel unattraktiv, neben einer vorgezogenen Altersrente noch Einkommen zu erzielen. Durch die zur Jahresmitte 2017 in Kraft tretenden neuen Anrechnungsbestimmungen aus dem Flexirentengesetz ändert sich das deutlich.

Bisher gilt: Alle, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bekommen, aber noch arbeiten wollen (oder müssen), waren an die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 € gebunden. Diese durfte zwei Mal im Jahr bis 900 € überschritten werden.

Ab dem 01.07.2017 gilt in solchen Fällen jedoch die j ä h r l i c h e Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,- EUR.

Und das eröffnet völlig neue Möglichkeiten – insbesondere für Neurentner.

Volle Rente PLUS voller Verdienst!

Der Clou ist die nun mögliche Kombination aus vollem Verdienst PLUS voller Rente bspw. bei einem Rentenbeginn in der zweiten Jahreshälfte. Ist der Hinzuverdienst nicht höher als der Freibetrag in Höhe von 6.300 € / Jahr, wird die Rente nämlich als Vollrente gezahlt.

Gerade für Durchschnittsverdiener ist diese Option interessant. Denn: Wer monatlich nicht mehr als 3.150 € verdient, kann in diesem Jahr noch zwei Monate bei vollem Gehalt weiterarbeiten und zusätzlich schon die gesetzliche Altersrente ohne Minderung erhalten (2 x 3.150 = 6.300). Bei unterdurchschnittlichem Einkommen können auch 3 oder 4 Monate früherer Rentenbezug ohne Minderung möglich sein.

“Das ist besonders für Versicherte mit kleineren oder mittleren Einkommen sehr attraktiv.”, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. “Sie können zunächst weiterarbeiten wie bisher, bekommen aber dennoch die volle Rente. Das macht sich direkt im Portemonnaie bemerkbar.”

Für den neben der Rente erzielten Hinzuverdienst sind natürlich – wie vorher auch – Rentenbeiträge zu zahlen. Diese erhöhen allerdings später als Zuschläge auch die Altersrente.

Beratung dringend empfohlen!

Rentenberater kennen schon jetzt diese und andere Möglichkeiten, die das neue Flexirentengesetz bieten. Sie betreffen auch Verbesserungen für Minijobber und Pflegepersonen vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Um prüfen zu lassen, welche Optionen für den Einzelnen konkret bestehen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.

Über die Website www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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