18.02.2019

Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente!

Berlin, 18.02.2019

Wer bis zum 1. April 2019 freiwillig Rentenbeiträge für 2018 nachzahlt, profitiert auf unterschiedliche Weise, z.Bsp.:

– um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben
  (z. B. in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten),
– um früher (abschlagsfrei) in Rente zu gehen,
– und natürlich für eine höhere Rente.

REZ – Rente für Erziehungszeiten (die sog. Mütterrente)

„Besonders für Eltern kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie sich freiwillige Beiträge konkret auswirken.“, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Eltern bekommen seit dem 01.01.2019 (für ihre vor 1992 geborenen Kinder) 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten angerechnet – sechs Monate mehr als bisher. Bei zwei Kindern wäre der grundsätzliche Anspruch also schon gesichert.

Aber auch wer nur ein Kind hat und nur wenige oder keine Rentenbeiträge vorweisen kann, könnte durch freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch erwerben.

Wichtig ist: Stichtag ist der 1. April 2019

Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2018 eingezahlt werden, das Geld muss allerdings spätestens am 1. April 2019 bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben sein. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2018 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.209 Euro.

Freiwillige Zahlungen für die „Rente mit 63“

Wer von der Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird!

Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Durch die Bestimmungen bei der „Flexi-Rente“ können alle, die schon eine Rente beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge einzahlen.

Einerseits besteht die Möglichkeit durch Einzahlungen Abschläge auszugleichen, andererseits durch Zahlung freiwilliger Beiträge die spätere Rente zu erhöhen. Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze.

„Aber selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man freiwillige Zahlungen leisten.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden – das könnten auch 99 % sein. „Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings die Wenigsten wissen.“,
erklärt Voss. „Wichtig ist, das von Experten prüfen zu lassen.“

Beratung dringend empfohlen!

Freiwillige Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sinnvoll. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert seit langem, diese
Regelung zu lockern und z. B. auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.

Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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