17.09.2019

Die wiedergewählte Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Anke Voss fordert wirkungsvolle Konzepte gegen Altersarmut.

Berlin, 17.09.2019

“Wir brauchen die Grundrente als Basiselement der
sozialen Gerechtigkeit.”

Erfolgreiche Wiederwahl in Bremen: Anke Voss bleibt Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. und fordert wirkungsvolle Konzepte gegen Altersarmut.

Für den Bundesverband der Rentenberater e.V. gehört die Grundrente zu den Basisbausteinen für eine armutsfeste Absicherung im Alter. Bei den Rentenberatertagen 2019 in Bremen verdeutlichte die Präsidentin, Anke Voss, welche Erwartungen sie mit der Einführung der geplanten Grundrente
verbindet.

„Bei den Altersbezügen von Menschen mit niedrigen Einkommen hätten wir endlich erreicht, dass sie mit Arbeit mehr Geld in der Tasche haben, als ohne. Leider kam dann die völlig unnötige Diskussion um die Bedürftigkeitsprüfung auf.“

Aus Sicht der Präsidentin darf es eine – ohnehin systemwidrige – Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geben. Die entstandene Debatte geht zudem in die völlig falsche Richtung.
Durch populistische Statements – wie die vielzitierte „nicht bedürftige Zahnarztgattin“ – wird ein sinnvoller Ansatz diskreditiert. Statt geeignete Instrumente gegen Altersarmut möglichst schnell zu installieren, wird viel Zeit dadurch verschenkt, dass über vermeintliche Ungerechtigkeiten gestritten wird.

Voss wies unter anderem darauf hin, dass z. B. die Mindestversorgung bei der Beamtenversorgung keiner Bedürftigkeitsprüfung unterliegt. Diese wird schon nach 5 Dienstjahren wirksam und ist in etwa doppelt so hoch, wie die geplante Grundrente.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es bei der Grundrente nun weitere Entwicklungen geben
soll. „Wir hoffen sehr“, betonte Voss am Rande der Tagung, „dass der Bundesarbeitsminister bei der Bedürftigkeitsprüfung seiner Linie treu bleibt und die Grundrente ohne diese Prüfung kommt.“

„Grundsätzlich aber kann die Grundrente im Kampf gegen Armut im Alter nur ein erster Schritt, nur ein Baustein sein.“, so Voss weiter.

Ein hohes Armutsrisiko im Alter besteht nach wie vor insbesondere für Frauen, für Alleinerziehende, für niedrig Qualifizierte und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen. „Hier sind Konzepte gefragt, die weit über klassische Altersvorsorge hinausgehen. Darauf muss die Politik Antworten finden.“, erklärte die Präsidentin.

Auf den Rentenberatertagen wurden auch Rolle und Bedeutung des Berufsstandes intensiv diskutiert. Mit Rentenberatern an ihrer Seite haben Versicherte in Deutschland die Gewissheit, dass sie von hoch kompetenten und unabhängigen Experten bei komplexen Rentenfragen begleitet werden. Weil Rentenberater zudem eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber den Versicherungsträgern wahrnehmen und ihre Mandanten vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten, sind sie Garanten für soziale Gerechtigkeit in Deutschland.

„Um so unverständlicher ist für uns, dass wir steuerlich nicht mit anderen Rechtsdienstleistern gleichgestellt werden.“, ärgert sich Voss.
Rentenberater berechnen ihre Honorare – genau wie Anwälte – auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im Gegensatz zu diesen wird die Vergütung von Rentenberatern allerdings mit Gewerbesteuer belastet – wie der Bundesfinanzhof kürzlich entschied.

Dies stellt aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. schlicht eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung dar. Denn: Für einen Rechtsanwalt, der dieselbe Gebührenziffer nach dem RVG in Rechnung stellt, fällt die Gewerbesteuer üblicherweise nicht an.

Turnusmäßig wurde anlässlich der Rentenberatertage auch ein neuer Vorstand gewählt. Alte und neue Präsidentin ist Anke Voss. Als ihr erster Stellvertreter und zugleich neuer Schatzmeister wurde Thomas Neumann gewählt. Ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt wurden Rudi F. Werling als zweiter Stellvertreter sowie Annette Fresdorf und Daniel Konczwald als Beisitzer.

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