13.08.2018

Die Reformpläne bei der Erwerbsminderungsrente „Wer zum Arbeiten zu krank ist, braucht mehr Unterstützung.“

Berlin, 13.08.2018

Die Reformpläne bei der Erwerbsminderungsrente enthalten wichtige Verbesserungen für die Betroffenen. „Der Minister hat einen guten Entwurf vorgelegt. Arbeitgeber und Deutsche Rentenversicherung sollten die Reform jetzt konstruktiv begleiten.“, fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V.

Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Ein wichtiger Punkt: Die Zurechnungszeit wird auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Das bedeutet: Wer ab dem 01.01.2019 eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wird im Wesentlichen so behandelt, als hätte er bis zur regulären Altersgrenze gearbeitet. Nach Veröffentlichung des Entwurfs Anfang August gab es gerade zu diesem Aspekt erheblichen Widerstand seitens der Arbeitgeber. Diese kritisieren vor allem, dass „normale“ Altersrentner u.U. weniger Rente bekämen, als Erwerbsgeminderte mit gleicher Versicherungsbiografie.

„Altersrentner könnten sich allerdings grundsätzlich frei entscheiden, weiterzuarbeiten, um ihre Rente anzuheben. Der Erwerbsgeminderte kann gerade nicht mehr arbeiten und ist meist schon lange Zeit krank oder arbeitslos.“, erläutert Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wer hier eine Ungleichbehandlung sieht oder gar unterstellt, Versicherte würden sich nun absichtlich ‚krank rechnen‘ lassen, um vermeintlich finanziell besser gestellt zu sein, hat jeden Realitätsbezug verloren.“

Die Zurechungszeit anzuheben, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Altersarmut. Allerdings müsste das zwingend rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten.

„Der Start zum 1.1.2019 ist ja nur notwendig geworden, weil die Regierungsbildung so lange gedauert hat. Rentnerinnen und Rentner sollten nicht ausbaden müssen, dass die neue Regierung Startschwierigkeiten hatte – zumal ursprünglich ohnehin eine rückwirkende Änderung beabsichtigt war.“

Kritisch sieht der Bundesverband der Rentenberater e.V. auch die Einwände der Deutschen Rentenversicherung. Diese befürchtet, dass mit den neuen Plänen die Zahl der Anträge von älteren Versicherten mit gesundheitlichen Problemen deutlich ansteigen wird und der Mehraufwand nur schwer zu bewältigen wäre. Schon jetzt würden die bestellten Gutachter und Vertrauensärzte mit der Arbeit kaum nachkommen.

„Mehr Vertrauensärzte einzustellen und den Gutachterkreis zu erweitern, ist allerdings längst überfällig.“, sagt Anke Voss. „Diese sind nämlich schon lange überlastet – das wäre dann jetzt genau der richtige Zeitpunkt.“

Ein gravierender Fehler des Reformentwurfes: Betroffene müssen nach wie vor Abschläge von bis zu 10,8 % hinnehmen. Das ist für die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. „Wenn auf der einen Seite durch den Entwurf klar bestätigt wird, dass Erwerbsgeminderte zu Recht mehr Unterstützung bekommen sollen, wie kann man ihnen weiterhin das Geld aus der anderen Tasche ziehen?“, fragt Voss.

Die sogenannte Mütterrente II

Die im Entwurf vorgelegten Änderungen zur Anrechnung von Erziehungszeiten enthalten nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. konzeptionelle Fehler. Wenn – wie geplant – ausschließlich Eltern mit mehr als zwei Kindern besser gestellt werden, könnte das verfassungsrechtlich angreifbar sein. Hierzu wird sich der Bundesverband der Rentenberater e.V. noch einmal gesondert äußern.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

slide-up