20.12.2012

Bundesverband der Rentenberater e.V. wehrt sich gegen Vorwurf der Panikmache

Köln, 20.12.2012

„Viele Rentner profitieren davon, dass wir Bescheide auf Fehler prüfen. Mit Hinweis auf solche Fehler erinnern wir an Widerspruchsfristen, damit Betroffene nicht auf erhebliche Nachzahlungen verzichten müssen.”, erklärt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverband der Rentenberater e.V.

In der Online-Ausgabe des Finanzmagazins procontra hat der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide, unter der Überschrift „Rentenberater betreiben Panikmache” erklärt, er könne die Aussage des Bundesverbands der Rentenberater e.V., dass viele Rentenbescheide der Rentenversicherung falsch sind, nicht nachvollziehen. Als Beleg führt er die Widerspruchsstatistiken der Deutschen Rentenversicherung an, laut der  lediglich ein Prozent der Widerspruchsverfahren mit einem für die Versicherten positiven Widerspruchsbescheid abgeschlossen wurde.

„In solche Fällen muss man schon mal hinter die Statistik schauen”, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V. Dass die Statistik der Deutschen Rentenversicherung so wenige positive Widerspruchsbescheide aufweist, hat nämlich einen einfachen Grund. Viele Widersprüche werden ohne förmlichen Widerspruchsbescheid auf dem Verwaltungsweg  bearbeitet. Diese tauchen dann in der DRV Bund Statistik nicht als positiv abgeholfen auf, sondern als sonstige Erledigungen. Außerdem werden viele Widersprüche zunächst nur zur Fristenwahrung erhoben und später wieder zurückgenommen. Hier sind Rentenberater also streitverhütend tätig. Auch zur Entlastung der Rentenversicherungsträger.

Im Übrigen hat auch das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde in seinem Tätigkeitsbericht 2011 klar festgestellt: “Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung führten die vom Bundesversicherungsamt durchgeführten Aufsichtsprüfungen beispielsweise zu umfangreichen Nachzahlungen beim Kinderzuschlag und bei den Berufsausbildungszeiten. Bei einem Rentenversicherungsträger erfolgte in insgesamt 1210 von 3289 ermittelten Fällen eine Neuberechnung der Rente. Es ergab sich dabei ein Gesamtnachzahlungsbetrag von 2,9 Mio. Euro einschließlich Zinsen.

Bei einem anderen Rentenversicherungsträger belief sich der Gesamtnachzahlungsbetrag auf 19,3 Mio. Euro, wobei allein 1,2 Mio. Euro auf Zinsen entfielen. Der laufend zu zahlende monatliche Zahlbetrag erhöhte sich um durchschnittlich 57,28 Euro.

Auch bei der Prüfung der Berufsausbildungszeiten kam es in 86 % der überprüften Fälle zu einer Neufestsetzung der Rente, wovon sich in ca. 80 % der Neufeststellungsfälle (147.702) Nachzahlungen und monatliche Erhöhungen des Rentenzahlbetrags zu Gunsten der Betroffenen ergaben.”
(Quelle: Tätigkeitsbericht BVA 2011)

Der Sprecher vom DRV Bund, von der Heide, kommt zu dem Schluss: „Mit der regelmäßig wiederholten Aussage über die angeblich hohe Fehlerquote bei Bescheiden der Rentenversicherung verfolgt der Bundesverband der Rentenberater nicht zuletzt die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, deren Rentenberatung kostenpflichtig ist.”

„Diese Behauptung ist absurd”, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V. „Es ist vielmehr die Aufgabe der unabhängigen Rentenberater, dafür zu sorgen, dass Rentner auch die Leistungen erhalten, die ihnen  zustehen. Und dafür überprüfen wir u.a. Rentenbescheide, oder vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht. Für die betroffenen Rentner ist das bares Geld. Sie würden ja in komplizierten Fällen auch niemandem raten, auf einen Steuerberater oder Anwalt zu verzichten, bloß weil der ein Honorar bekommt.”

„Fakt ist: Viele Rentner bekommen mehr Geld, weil wir ihre Bescheide gründlich überprüft haben und Fehler oder Versäumnisse finden.”, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Rentenberater sind als Sozialrechtsexperten rechtliche Beistände, die die Interessen und Forderungen der Rentner – wie Anwälte – auch vor Sozialgerichten vertreten.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hatte kürzlich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass zum Jahresende Widerspruchsfristen enden. Bescheide, denen bis zum 31.12.2012 widersprochen wird, werden bis zum 1. Januar 2008 zurückberechnet, geht der Widerspruch einen Tag später ein, erfolgt die korrigierte Berechnung nur bis 1. Januar 2009.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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