29.08.2018

Bundesregierung korrigiert die geplante Neuregelung bei der sogenannten Mütterrente

Berlin, 29.08.2018

Bundesregierung korrigiert die geplante Neuregelung bei der sogenannten Mütterrente. Bundesverband der Rentenberater e.V. setzt sich mit seiner Forderung durch.

Bei der Rente für Erziehungszeiten (REZ) bekommen nun alle Erziehenden mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet.

„Wir sind froh, dass unsere Kritik an der ursprünglich geplanten 3-Punkte-Regelung aufgenommen wurde und sich die Regierung für unsere gerechtere Lösung entschieden hat.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V..

Etwas für alle, statt viel für wenige!

In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Deutschen Sozialgerichtstag e.V. hatte der Bundesverband der Rentenberater e.V. schon am 21. August 2018 erklärt, warum es ungerecht wäre, wenn nur Erziehende mit drei oder mehr Kindern berücksichtigt werden. Diese sollten dann zwar einen ganzen Punkt erhalten, aber: „Der Eindruck, es gäbe Kindererziehung ‚1. und 2. Klasse‘ mit unterschiedlicher ‚rentenrechtlicher Wertigkeit‘ darf nicht entstehen.“, hatte Voss damals erklärt.

“Gut, dass sich Arbeitsminister Hubertus Heil unserer Argumentation angeschlossen und die Koalition den Vorschlag angenommen hat.”, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „So werden – bei gleichen Kosten – sehr viel mehr Menschen von der
Neuregelung profitieren als nach dem alten Plan.“

Allerdings schränkt Voss ein: „Die Finanzierung über die direkte Anbindung an das Rentensystem bleibt ein Fehler, der korrigiert werden muss. Erziehungsleistung muss gesamtgesellschaftlich wertgeschätzt, also aus Steuermitteln finanziert werden.“

Weiter Kritik an der Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband der Rentenberater e.V., dass die Zurechnungszeit angehoben wird. Wer ab dem 01.01.2019 eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wird im Wesentlichen so behandelt, als hätte er bis zur regulären Altersgrenze gearbeitet.  

Aber: „Das müsste zwingend rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten.“, fordert Anke Voss. „Der Start zum 01.01.2019 ist schließlich nur notwendig geworden, weil die Regierungsbildung so lange gedauert hat. Ursprünglich war ja eine rückwirkende Änderung beabsichtigt.“
 
Ein gravierender Fehler des Reformentwurfs bleibt: Betroffene müssen bei der Erwerbsminderungsrente nach wie vor Abschläge von bis zu 10,8 %
hinnehmen. Das ist für die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. weiterhin inakzeptabel.

„Wenn auf der einen Seite bestätigt wird, dass Erwerbsgeminderte zu Recht mehr Unterstützung bekommen müssen, darf man ihnen durch die
Abschläge das Geld nicht wieder aus der anderen Tasche rausziehen.“, meint Voss.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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