21.01.2021

Beiträge gezahlt – bei der Grundrente verloren!

Berlin, 21.01.2021

Fallstricke der Grundrente: Minijobs

Viele Minijobber riskieren durch die Beitragsempfehlung der Rentenversicherung ihren Anspruch auf Grundrente.
Der Bundesverband der Rentenberater klärt auf: In den meisten Fällen sollten Nebenbei-Minijobber gerade keine Rentenbeiträge zahlen!

Seit Jahren empfehlen Politik und Deutsche Rentenversicherung den Minijobbern, Rentenbeiträge zu zahlen. Das Argument: Weil die eigenen Rentenbeiträge aus dem Minijob die spätere Rente erhöhen, würden sich die Abzüge vom (ohnehin geringen) Gehalt im Alter ja lohnen. Ist der Minijob die Hauptbeschäftigung, ist das auch richtig.

Ausgerechnet mit der Einführung der Grundrente kann das für die meisten Nebenbei-Mini-jobber jedoch fatale Folgen haben. Wer einen Minijob neben der Kindererziehung, neben der Pflege von Angehörigen oder neben dem Hauptberuf ausübt, kann bei der Grundrente leer ausgehen, gerade weil Rentenbeiträge gezahlt wurden.

„Für sehr viele, die einen Minijob nebenbei ausüben, gilt tatsächlich: Wer sich von den Rentenbeiträgen befreien lässt, kann die spätere Rente sogar anheben!“, sagt Andreas Irion vom Bundesverband der Rentenberater e.V. Er hat sich intensiv mit Details des Grundrenten-Konzepts auseinandergesetzt.

Dazu kommt, dass sich auch das laufende Nettoeinkommen im Mini-Job erhöht. Immerhin um knapp 200 Euro im Jahr bei einem gewerblichen 450-Euro-Job.

„Die Gründe dafür sind komplex und haben vor allem mit der Spanne zu tun, innerhalb welcher Grundrente gewährt wird.“, erklärt Irion.

In Kurzform: Den Anspruch auf Grundrente kann – wegen eigener Beiträge – verlieren, wer im betrachteten Zeitraum mehr als 40% (und weniger als 80%) des Durchschnittseinkommens verdient hat. Und das dürfte die Mehrheit der Betroffenen sein. Die eigenen Rentenbeiträge senken also nicht nur das Netto, sondern hebeln u.U. den Anspruch auf Grundrente aus.

Betroffen sind neben 2,8 Millionen Minijobbern, die eine weitere (Teilzeit-) Beschäftigung haben, auch hunderttausende Minijobber, die parallel Angehörige pflegen oder Kinder unter 10 Jahren erziehen.

Ein Beispiel

Eine Mutter von Zwillingen arbeitet vom 6. bis 10. Geburtstag ihrer Kinder in einem gewerblichen Minijob und lässt sich nicht von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien.
Konsequenz: Sie verzichtet 4 Jahre lang auf knapp 200 Euro Einkommen pro Jahr und reduziert gleichzeitig ihren Rentenanspruch um rund 145 Euro pro Jahr – und zwar lebenslang.

Qualifizierte Beratung dringend erforderlich!

Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt nämlich tatsächlich eine Gruppe von Minijobbern, bei denen die eigenen Rentenbeiträge aus dem Minijob die spätere Rente erhöhen.

Diese Gruppe ist aber vergleichsweise klein (Teilzeit-Jobs mit 30 bis 40% des Durchschnittsverdienstes). Bei diesen Versicherten kann sich dann aber die Rente nicht nur mit
den normalen Werten erhöhen, sondern gleich um mehr als das fünffache, als es dem eigenen Beitrag entspricht.

Trotz dieser Probleme finden Minijobber auf den Versicherungsunterlagen noch immer den ‚Warnhinweis‘, sich nicht – oder höchstens nach eingehender Beratung – von den Rentenbeiträgen befreien zu lassen.

„Auf jeden Fall ist der Warnhinweis, den Minijobber auf ihren Unterlagen finden, in den meisten Fällen zumindest grob irreführend.“, betont Rentenexperte Irion und erläutert: „Für diejenigen, die schon in Rente sind, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Aber wer noch einige Jahre vor sich hat oder kurz vor der Rente steht, sollte sich dringend mit einem registrierten Rentenberater in Verbindung setzen.“

Ob man nun durch die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung am Ende draufzahlt oder zur kleinen Gruppe der Begünstigten gehört, lässt sich nur im Einzelfall und durch eingehende Prüfung klären.

Einen unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe finden Ratsuchende über die Homepage www.rentenberater.de.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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