31.07.2012

Alt und krank in Deutschland? Keine Jobs, keine Rente!

Köln, 31.07.2012

Solange in der Theorie noch Einsätze denkbar sind, gibt´s in der Realität kein Geld

Chronisch Kranke Menschen über 50 haben so gut wie keine Chance auf einen Job, aber: Wer theoretisch noch sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit machen kann, bekommt keine Rente wegen Krankheit. Erst bei weniger als sechs Stunden spielt die Vermittelbarkeit eine Rolle.

Versicherte, die noch für mindestens sechs Stunden täglich auf dem deutschen Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten, haben keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.  Zu diesem Ergebnis kam das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 13.07.2012, unter dem Aktenzeichen S 10 R 489/10. Dabei spielt keine Rolle, ob es für die Betroffenen de facto gar keine Jobs mehr gibt.

Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 1956 geboren ist und während seines Arbeitslebens verschiedene ungelernte Tätigkeiten ausgeübt hatte. Weil bei ihm sowohl Arthrose in den Schulter- und Kniegelenken als auch eine Schädigung an der Wirbelsäule diagnostiziert wurde, stellte er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diese Rente lehnte der zuständige Rentenversicherungsträger ab, nachdem ein Gutachten bestätigte, dass der Versicherte noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Gegen diese Ablehnung klagte er vor dem Sozialgericht Mainz.

Mit Urteil vom 13.07.2012 (Az. S 10 R 489/10) wies das Sozialgericht Mainz die Klage ab. Ein weiteres Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass trotz der vorliegenden orthopädischen Beschwerden ein ausreichendes Leistungsvermögen für leichte körperliche Tätigkeiten vorliegt. Das Argument des Klägers, dass er wegen der Vorschäden und seines Alters de facto keine Stelle mehr bekommen kann, ließen die Richter nicht gelten.

Solange die Betroffenen – zumindest theoretisch – dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich noch für mindestens sechs Stunden leichte körperliche Arbeiten zur Verfügung stehen, ist der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen. Umzug und Veränderung des Lebensmittelpunktes gelten als zumutbar, betrachtet wird der Arbeitsmarkt der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Ob die Betroffenen auch tatsächlich noch einen Arbeitsplatz finden können, ist hier irrelevant.

Volle Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage

Erst wenn das Restleistungsvermögen bei drei bis unter sechs Stunden liegt, kann die Rentenkasse grundsätzlich die teilweise Erwerbsminderungsrente leisten. Diese Rente kann sogar in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden, wenn kein geeigneter Arbeitsplatz mehr vermittelt werden kann oder bereits Arbeitslosigkeit vorliegt.

Meist ist der ausgezahlte Betrag allerdings so niedrig, dass die Betroffenen davon ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann in etwa 1.005 Euro bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro betragen, bei teilweiser Erwerbsminderung wären das nur 502 Euro monatlich. Bei 2.000 Euro Bruttogehalt stehen dem Rentner ca. 670 Euro bei voller bzw. 335 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung zu.

Betroffene sollten auf jeden Fall die Hilfe eines Rentenberaters in Anspruch nehmen, da schon die Antragstellung mit gewissen Hürden verbunden ist und Rentenberater ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse wie Anwälte vor den Sozialgerichten vertreten können.


Vom 20. bis 22 September 2012 findet die Jahrestagung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.  in Stuttgart statt. Gastreferent zum Thema “Generationenfrage Europa” ist der Vizepräsident des Europaparlaments, Rainer Wieland.
Interessierte Journalisten können sich jetzt schon in der Geschäftsstelle anmelden unter: info@rentenberater.de. Eine Einladung geht Ihnen aber auch noch gesondert zu.

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