28.06.2022
Gesetzgeber will Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen neu regeln. Der Verband nahm dazu Stellung.
Aus der Perspektive unseres Berufsstandes, den im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberaterinnen und Rentenberatern als registrierte Personen bzw. registrierte Erlaubnisinhaber, haben wir am 17. Juni 2022 zum
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
eine Stellungnahme ggü. dem Bundesministerium der Justiz abgegeben. Diese kann nachfolgend heruntergeladen werden: