15.02.2017
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz und setzt dabei auch einen Vorschlag des Bundesverbandes der Rentenberater um.
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz und setzt dabei auch den Vorschlag des Bundesverbandes der Rentenberater für eine umfassende Neufeststellungsmöglichkeit von Renten durch eine Änderung des geplanten § 309 Abs. 3 SGB VI um. Zum Gesetzentwurf