15.02.2017

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz und setzt dabei auch einen Vorschlag des Bundesverbandes der Rentenberater um.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz und setzt dabei auch den Vorschlag des Bundesverbandes der Rentenberater für eine umfassende Neufeststellungsmöglichkeit von Renten durch eine Änderung des geplanten § 309 Abs. 3 SGB VI um. Zum Gesetzentwurf

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