15.08.2022
BSG entscheidet am 25. August 2022 zum Berufsrecht der Rentenberater
Das Bundessozialgericht entscheidet am 25. August 2022 im Verfahren B 9 SB 5/20 R zur Rechtsfrage „Entfaltet die Registrierung eines Rentenberaters als Inhaber der Erlaubnis, geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts zu besorgen, auch ohne Bezug zu einer gesetzlichen Rente Drittbindungswirkung gegenüber Behörden und Gerichten bei der Beurteilung der Vertretungsbefugnis?“
Für unseren Berufsverband wird unser Vizepräsident und Vorsitzender des Ausschusses für Berufsrecht, Kollege Rudi F. Werling, teilnehmen.