Die Grundrente bewahrt viele Versicherte vor Armut im Alter – eine echte Würdigung der Lebensleistung ist sie in der vorliegenden Form jedoch nicht.
Die Grundrente kommt mit Einkommensprüfung unter Berücksichtigung von Freibeträgen. Geringverdiener mit 35 Versicherungsjahren können jetzt auf annähernd 80 % einer Durchschnittsrente kommen.
Stellungnahme des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht „
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts, nach der berufstätige Eltern bei der Rente schlechter gestellt werden können
Stellungnahme des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zu den „Eckpunkten für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften“