13.05.2025

„Langfristige Entlastung braucht mutige Reformen“

Die Pläne von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), künftig auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, sind grundsätzlich zu begrüßen – verbunden mit wichtigen Differenzierungen.

„Wir vertreten schon lange die Position, dass sowohl Beamte als auch Selbständige und andere Berufsgruppen in die gesetzliche Rente integriert werden sollen“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater.
„Kurzfristig würde das System von deutlich höheren Beitragseinnahmen auf jeden Fall profitieren. So könnte eine Nachhaltigkeitsrücklage entstehen, die zur langfristigen Stabilisierung der Rentenfinanzen beiträgt.“

Da es sich beim Rentensystem aber um ein Umlageverfahren handelt, entstünden durch die neuen Einzahler langfristig auch neue Rentenansprüche. „Aber das ist bei der steuerfinanzierten Beamtenversorgung heute auch schon so“, erklärt Neumann.

Wichtige finanzielle Fragen bleiben offen
Kritisch sieht der Verband die offenen Fragen zur Umsetzung. Vor allem die Einbeziehung aktiver Beamter würde den Staatshaushalt sofort belasten: „Allein der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung liegt bei rund 9,3 Prozent – das wäre ein spürbarer zusätzlicher Aufwand für die öffentlichen Haushalte. Noch ist unklar, wie das finanziert werden soll.“

Die gesetzliche Rente ist für den Steuerzahler allerdings klarer nachzuvollziehen, denn bei der gesetzlichen Rente sieht man sofort, was die Altersvorsorge kostet. Bei der Pension merkt man das oft erst Jahrzehnte später, dann nämlich, wenn die verbeamteten Personen im Ruhestand sind.

Der Gesetzgeber muss weniger aus Kostengründen, sondern mit Blick auf den Vertrauensschutz sorgfältig abwägen, ob alle Beamtinnen und Beamten einbezogen oder nur künftige Jahrgänge erfasst werden sollen. Auch Beamte dürfen darauf vertrauen, dass Gesetze nicht nachträglich zu ihrem Nachteil geändert werden.

Mehr Gerechtigkeit – auch durch Zusatzversorgung
Grundsätzlich unterstützt der Verband das Ziel, die erste Säule der Alterssicherung für breitere Bevölkerungsgruppen zu öffnen. „Das würde nicht nur die Finanzierungsbasis stärken, sondern auch dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entsprechen: Ein System, in das alle einzahlen und vergleichbare Leistungen erwarten können.“

Klar ist aber auch: Die Leistungen der gesetzlichen Rente liegen im Regelfall unter dem Niveau der Beamtenversorgung. Diese Differenz kann jedoch durch Zusatzversorgungsmodelle, wie sie auch im öffentlichen Dienst für Angestellte existieren, ausgeglichen werden. „Es ist keineswegs unausweichlich, dass Beamte durch die Einbeziehung schlechter gestellt werden“, betont Neumann.

Föderale Komplexität und Ost-West-Unterschiede
Ein weiterer Aspekt betrifft die föderale Struktur und hier sind die Rentenexperten skeptisch: „Der Bund kann nur über Bundesbeamte entscheiden – die Länder müssten eigene Regelungen treffen. Ob hier ein abgestimmtes Vorgehen gelingt, bleibt abzuwarten“, sagt Neumann.

Dazu kommt: Die Auswirkungen sind regional unterschiedlich, schon weil in Ostdeutschland viele Staatsdiener ohnehin als Angestellte tätig und deswegen gesetzlich versichert sind. „Es ist gut vorstellbar, dass sich Länder mit sehr vielen Beamten – wie z. B. Nordrhein-Westfalen, durch die entstehende Kostentransparenz übervorteilt finden“, vermutet Neumann.

Mut zur Entscheidung gefragt
Der Bundesverband der Rentenberater verweist allerdings auf internationale Beispiele wie Österreich, wo die Integration von Staatsbediensteten ins allgemeine Alterssicherungssystem bereits gelungen ist. „Es mangelt also nicht an Erkenntnissen – sondern höchstens am politischen Mut, Reformen auch wirklich umzusetzen“, so das Fazit der Rentenexperten.

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