Vergütung von Rentenberatern

Grundlage der Vergütung von Rentenberatern ist – wie bei Anwälten auch – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Natürlich ist die Komplexität dieser Regelung hier nicht in wenigen Zeilen auf den Punkt zu bringen. Das zeigt bereits die dazu erhältliche Fachliteratur. So umfasst der Titel „RVG für Anfänger“ schon 716 eng beschriebene Buchseiten.

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