03.10.2015

Rente in Europa – ein Blick über den Tellerrand

Berlin, 03.10.2015

Rente in Europa – ein Blick über den Tellerrand

Auf der Jahrestagung 2015 in Regensburg befassten sich die Rentenexperten unter anderem mit der Leistungsfähigkeit des Regelsicherungssystems in Österreich

Unser umlagefinanziertes Rentensystem in Deutschland steht vor einer massiven demographischen Herausforderung. Bis 2040 wird sich der erwerbsfähige Anteil der Bevölkerung um ein Drittel reduzieren. Welche Wirkung der aktuelle Zuzug von – zumeist jüngeren – Flüchtlingen auf unsere Sozialsysteme haben kann, war im Rahmen der diesjährigen Rentenberatertage häufig Gegenstand von Gesprächen. Die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Marina Herbrich, betonte am Rande der Veranstaltung, dass neben der gesellschaftlichen Integration auch die Einbindung in den Arbeitsmarkt gelingen müsse. „So kann durch Zuwanderung die Leistungsfähigkeit unserer Sozialsysteme gestärkt werden.”, sagte Herbrich.

In ihrer Begrüßungsrede hob die Präsidentin die Errungenschaften der jüngsten Rentenreform hervor. Neben den dringenden Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sei auch die Mütterrente ein Beitrag zur Stärkung der Alterssicherung. Allerdings bleibt der Bundesverband bei seiner Finanzierungskritik. „Die finanzielle Anerkennung von Erziehungszeiten muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert werden. Nicht aus der Rentenkasse.”, bekräftigte Herbrich. Bei den Hinzuverdienstgrenzen, der entscheidenden Stellschraube für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, erwartet die Präsidentin, dass „die notwendigen Reformen nun endlich auf den Weg gebracht werden”.

Auch die Reformbemühungen anderer europäischer Länder waren ein wichtiges Thema auf den Rentenberatertagen 2015. Für einen konkreten, vergleichenden Blick sorgte Dr. Rudolf Zwiener von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in seinem Eröffnungsvortrag „Rentenreformen in Deutschland und Österreich: ein Vergleich”. Dabei stellte Zwiener die Reformmaßnahmen der letzten 15 Jahre in Deutschland den Veränderungen der Altersvorsorge in Österreich gegenüber.

Rentenkürzung und Beitragssatzstabilisierung, Einführung der Riester-Rente und steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge auf der einen Seite. Ausbau der gesetzlichen Rente zu einer Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung der Beamten und von vielen Selbständigen auf der anderen.

Das Beispiel Österreich zeigt, dass durch einen moderat höheren Beitragssatz und die Erweiterung des versicherten Personenkreises ein spürbar höheres Sicherungsniveau erreicht werden kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu beschädigen.

Bei den turnusmäßigen Vorstandswahlen wurde der bisherige Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in seinem Amt bestätigt.

Präsidentin: 1. Stellvertreterin: 2. Stellvertreter: Beisitzer:
Marina Herbrich Anke Voss Torsten Hoffmann Thomas Neumann

Der wiedergewählte Vorstand des Bundesverbands der Rentenberater e.V. wird den dringend notwendigen Reformprozess in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter engagiert begleiten. Die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Marina Herbrich, formuliert die künftige Ausrichtung so: „Konzepte gegen Altersarmut, flexibler Zugang zur gesetzlichen Rente, Bürokratieabbau – im deutschen Rentensystem liegen noch erhebliche Optimierungspotenziale. Rentenberater können dabei auf der Grundlage ihrer juristischen Kompetenz und ihrer praktischen Erfahrung wichtige Impulse geben.”

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