Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie sich auf unserer Homepage über den Berufsstand bzw. den Verband informieren wollen.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist eine Berufsorganisation mit langjähriger Tradition und Erfahrung. Ratsuchende unterstützen wir dabei, eine Rentenberaterin oder einen Rentenberater mit
den erforderlichen Kompetenzen zu finden.
Für Verbandsmitglieder sind wir Dienstleister in berufsrechtlichen Angelegenheiten und sachkundiger Vertreter der Belange des Berufsstandes gegenüber Behörden und dem Gesetzgeber.
Berufsrechtliche Anfragen
Hinweise für Registrierungsbehörden, Gerichte und sonstige Behörden finden Sie hier.
Für Rentenberater
Informationen für die Mitglieder des Bundesverbandes und Interessierte am Berufsstand.
Was sind Rentenberater?
Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberater sind
aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.
Rentenberaterinnen und Rentenberater haben sich auf die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen spezialisiert:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsausgleich
- betriebliche und berufsständische Versorgung
Aktuelles aus dem Verband



Zukunftsperspektive Rentenberater*in
Sie denken darüber nach, als Rentenberaterin bzw. Rentenberater tätig zu werden?
Dann ist der Nachweis der theoretischen Sachkunde, als eine von mehreren Registrierungsvoraussetzungen, schon mal „die halbe Miete„. Dieser Nachweis kann in der Regel durch die (erfolgreiche) Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang erbracht werden.


Zukunftsperspektive Rentenberater*in
Sie denken darüber nach, als Rentenberaterin bzw. Rentenberater tätig zu werden?
Dann ist der Nachweis der theoretischen Sachkunde, als eine von mehreren Registrierungsvoraussetzungen, schon mal „die halbe Miete„. Dieser Nachweis kann in der Regel durch die (erfolgreiche) Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang erbracht werden.
