DSGT-Workshop: Validität und Begutachtung bei psychischen Erkrankungen
Der DSGT veranstaltet am 20.04.2023 einen Workshop unter dem Thema
»Validität und Begutachtung bei psychischen Erkrankungen «
„Angststörungen, Depressionen, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit: Immer mehr Menschen bekommen eine Erwerbsminderungsrente wegen einer psychischen Erkrankung,“ meldete die Deutsche Rentenversicherung Ende 2021. Mit einem Anteil von 42 % sind psychische Erkrankungen inzwischen die wichtigste Ursache für krankheitsbedingte Verrentungen. Auch für die Gewährung anderer Sozialleistungen gewinnen psychische Störungen stetig an Bedeutung. Krankheitsbilder wie (komplexe) posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), chronic fatique-Syndrom oder long covid stellen Verwaltungen und Gerichte vor zunehmende Herausforderungen. Zugleich gilt die Begutachtung psychischer Störungen auch unter Psychiatern und Psychologen als anspruchsvoll und schwierig. Die Skepsis gegenüber der Validität einschlägiger Gutachten ist nicht nur unter den betroffenen Bürgern weit verbreitet. Neben dem Verdacht der Aggravation und Simulation beeinflusst auch ein zunehmend beobachtetes Coaching von Antragstellern das Vorverständnis der Entscheidenden. Andererseits werden bestimmte psychische Störungen aufgrund von Dissimulationstendenzen unterdiagnostiziert.
Vor diesen Hintergrund will der Workshop Wege ausloten, um dennoch zu richtigen und fairen Entscheidungen zu gelangen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Voraussetzungen eines erfolgreichen Zusammenwirkens von Gerichten und Sachverständigen. Aber auch die Perspektiven aller anderen am Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Beteiligten sollen in den Referaten und Diskussionen thematisiert werden. Daher richtet sich der Workshop gleichermaßen an Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung, Anwältinnen und Anwälte, Rentenberaterinnen und Rentenberater sowie Sachverständige Personen.
Weitere Einzelheiten können Sie dem unten angefügten Veranstaltungs-Flyer entnehmen.
Anmeldungen sind über die Hompage des DSGT vorzunehmen.
Hinweis: Der DSGT hat die Anerkennung als Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte ist bei der Landesärztekammer Hessen beantragt. Die Anerkennung als Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte verbleibt bei den jeweils zuständigen Anwaltskammern nach Vorlage der Teilnehmerbescheinigung
Ablauf
Präsidentin des DSGT e.V.
Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des BSG
Vorsitzender der DSGT-Kommission SGB VI
Ingo Schäfer, DGB Bundesvorstandsverwaltung, Referatsleiter Alterssicherungspolitik
Beate Radon, Vorsitzende Richterin am LSG Berlin-Brandenburg
Carsten Karmanski, Richter am BSG
Dr. Christian Mecke, Richter am BSG
Dr. med. Heinfried Tintner, Vorsitzender Richter am LSG Nordrhein-Westfalen
Prof. Claudia Böwering-Möllenkamp,
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin,
Honorarprofessorin am Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik, Universität-Duisburg-Essen
Priv.-Doz. Dr. Ralf Dohrenbusch
Universität Bonn, Institut für Psychologie Abt. f. Methodenlehre, Diagnostik und Evaluation und Psychotherapeutische Hochschulambulanz
Präsident Deutsche Gesellschaft für Psychologische Begutachtung e.V.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr: 35,00 Euro
Mitglieder des DSGT e.V.: 35,00 EUR.
Nichtmitglieder: 55 EUR.
Der Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben.