PRESSEMITTEILUNG
Köln, 16.12.2012
Viele Rentenbescheide sind falsch – bis 31.12. können sich Rentner höhere Nachzahlungen sichern
Anträge auf Überprüfung des Rentenbescheids müssen aber bis Jahresende eingegangen sein
Die Erfahrungen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zeigen: Viele Rentenbescheide sind falsch, dadurch entgehen Rentnern in Deutschland jedes Jahr bis zu einigen hundert Euro. Wenn ein Antrag auf Überprüfung des Rentenbescheids beim zuständigen Träger bis zum 31. Dezember 2012 eingeht, wird rückwirkend ab dem 1.1.2008 neu berechnet. Nachgezahlt wird dann also fast für fünf Jahre. Geht der Antrag erst zum 1.1.2013 oder später ein, ergibt sich in der Regel eine Nachzahlung erst ab dem 1. Januar 2009 – es geht also ein ganzes Jahr verloren.
Um die entsprechenden Fristen zu wahren, reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung. Allerdings kann die Prüfung des Rentenbescheides auch zu einer Minderung der Rente führen. Deswegen empfiehlt es sich, vor Antragsstellung einen Rentenberater aufzusuchen. Rentenberater sind keine Versicherungsmakler, sondern Sozialrechtsexperten. Sie beraten und vertreten ihre Mandanten – ähnlich wie Anwälte – in allen Sozialrechtsfragen.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Sie können, wie Anwälte, ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über den Bundesverband erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen Altersvorsorge.
Kontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Hohenstaufenring 17, 50674 Köln
www.rentenberater.de
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Telefon: 0221 2406642
Telefax: 0221 2406946
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