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| Rentenberater |
Tätigkeiten für:
[ Privatpersonen ] [ Firmen ]
Stellung und Bedeutung im öffentlichen Leben
Der Deutsche Bundestag:
Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.
Rentenberater
- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- Rentenberater sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG.) gebunden
- unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde
- sind registriert im Rechtsdienstleistungsregister
- sind ein Organ der Rechtspflege
vertreten und unterstützen bei
- Durchsetzung von Renten
- Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
- Kontenklärungen
- Rentenanträgen
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
- Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
- öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
- Betriebsrenten
- Berufsständischen Versorgungen
- Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
- Schwerbehindertenrentenangelegenheiten
- Arbeitsunfällen
- Berufskrankheiten
- Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
- Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge
- Berechnungen für den Versorgungsausgleich
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