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Copyright © 2010 Bundesverband der Rentenberater e.V., Alle Rechte vorbehalten.
Rentenberater

Tätigkeiten für:

Privatpersonen ] Firmen ]

Stellung und Bedeutung im öffentlichen Leben

Der Deutsche Bundestag:

Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.

Rentenberater

  • sind gerichtlich zugelassen
  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • Rentenberater sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG.) gebunden
  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde
  • sind registriert im Rechtsdienstleistungsregister 
  • sind ein Organ der Rechtspflege

vertreten und unterstützen bei  

  • Durchsetzung von Renten
  • Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Kontenklärungen
  • Rentenanträgen
  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
  • Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
  • Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
  • öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
  • Betriebsrenten
  • Berufsständischen Versorgungen
  • Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
  • Schwerbehindertenrentenangelegenheiten
  • Arbeitsunfällen
  • Berufskrankheiten
  • Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge
  • Berechnungen für den Versorgungsausgleich

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22.07.2010
Beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen schulischer und beruflicher Ausbildung sind isoliert zu betrachten
22.07.2010
Rentenversicherungspflicht für Pfleger mit einer Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung
22.07.2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos
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Bestehen einer Pflichtversicherung und durchgängige Beitragsleistung gelten als Nachweis von Beitragszeiten im Sinne des Fremdrentengesetzes
22.07.2010
Auskunftsrecht der eigenen Sozialdaten
22.07.2010
Bei verspätetem Rentenantrag aufgrund Geschäftsunfähigkeit endet die Rahmenfrist bereits am Tag des Rentenbeginns