Die Aussetzung eines Versorgungsausgleichs erfolgt zu Unrecht, wenn eine tatsächlich angleichungsdynamische, vom Gericht indes unzutreffenderweise als nichtangleichungsdynamisch behandelte Anwartschaft einer Antragstellerin in der gesetzlichen Rentenversicherung in die rechtliche Beurteilung einbezogen wird.
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.10.2009, 4 UF 73/09 |