Ein Schwerbehinderter, der nach einem Unfall mit komplizierter Fraktur im linken Fuß in seiner Gehfähigkeit beeinträchtigt ist, hat insbesondere bei prognostizierter Ausheilung keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "G". Behinderungen der unteren Gliedmaßen, die sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, können allenfalls mit einem GdB von 40 bewertet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Bewegungseinschränkungen einer Versteifung des Sprunggelenks gleichkommen.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2009, L 10 SB 39/09 |