Behinderte, die im Land Berlin berechtigt sind, Telebusse oder Teletaxen in Anspruch zu nehmen, können die Kosten eines stattdessen in Anspruch genommenen Privatfahrers nicht erstattet bekommen. Die Fahrt in einem privaten Kraftfahrzeug, die ein Berechtigter vornimmt, ist nicht mit einer Fahrt in einem freien Taxi gleichzusetzen. Der Verkehr mit Taxen richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz und bedarf einer behördlichen Genehmigung.
VG Berlin vom 03.11.2009, 37 A 128.07 |