Es stellt einen unfallversicherten Weg dar, wenn ein Schüler zunächst eine Person über eine Teilstrecke des Schulweges auf dem Motorrad mitnimmt, diese dann in der Nähe der Schule absetzt und einen weiteren Ort anfährt, um eine andere Person abzuholen und auf diesem Weg verunglückt. Bei einer solchen Fahrt handelt es sich um eine privilegierte Fahrgemeinschaft, die unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel auch bei sukzessiver Mitnahme der Teilnehmer bestehen kann. Unerheblich ist insoweit eine dadurch entstehende Verlängerung des Fahrweges. Solange das Fahrziel bei der ersten Fahrt nicht erreicht gewesen ist, weil ein Absetzen vorher stattgefunden hat, liegt auch kein Pendeln vor.
BSG, Urt. v. 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R |