Ein gesetzlich unfallversicherter Außendienstvertriebsmanager, der auf dem Rückweg von einem Kundenbesuch seinen Sohn von einer privaten Spielgruppe abholt und sich beim Sturz auf der Außentreppe der Einrichtung eine Fußverletzung zuzieht, kann keine Ansprüche wegen ei-
nes Arbeitsunfalls geltend machen, da die Verletzungshandlung nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Unfall auf dem Betriebsweg ereignet hat. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass das Verlassen des
Pkw handlungstendenziell eine private Verrichtung und damit eine Zäsur darstellt, sodass kein Versicherungsschutz besteht.
BSG, Urt. v. 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R |