Das LSG Berlin-Brandenburg hat im Rechtsstreit um die Zahlung einer Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zu Gunsten eines ehemaligen Arbeiters des Chemiekombinats Bitterfeld entschieden und die Beeinträchtigungen des mittlerweile Verstorbenen als Berufskrankheit anerkannt. Dabei wurde auf Stasi-Unterlagen zurückgegriffen, denen sich als teilweise streng geheim klassifizierten Unterlagen anschaulich entnehmen lässt, welche erhebliche Gefährdung durch Chlor im Chemiekombinat Bitterfeld bestanden hat. Belegt ist ein desaströser Zustand der Produktionsanlagen. Alles spricht dafür, dass auch dieser Arbeitnehmer Grenzwertüberschreitungen und Havariesituationen ausgesetzt gewesen ist; seine Leiden sind damit maßgeblich als Langzeitwirkung einer erhöhten Chlorexposition anzusehen.
LSG Berlin-Brandenburg vom 21.01.2010, L 2 U 294/08 |