Home
Rentenberater
Berufsstand
Der Verband
Adressen
Aktuelles
Presseinformation
Stellungnahmen
Wissenswertes
AAÜG
aktuelle Werte
Arbeitslosenversicherung
betr. Altersversorgung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Versorgung
Versorgungsausgleich
Links
Unsere Zeitschrift RV
Die Rentenversicherung
Termine des Verbandes
Termine anderer Anbieter
Mitgliederbereich
Impressum
Druckversion
Copyright © 2010 Bundesverband der Rentenberater e.V., Alle Rechte vorbehalten.
Unfallversicherung zur Übersicht
zu Aktuelles
21.01.2010
Bei Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes Unterdreißigjähriger sind Vergütungen für ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht zu berücksichtigen

Tritt ein Unfallversicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bei einer angehenden Medizinerin ein, so werden bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdientes nur Entgelterhöhungen berücksichtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen sind. Dabei sind Vergütungen, die für den ärztlichen Bereitschaftsdienst geleistet werden, nicht zu berücksichtigen, da bei der Berechnung ausschließlich solche Entgelte maßgeblich sind, die vom Lebensalter abhängen. Zulagen, die lebensalter- oder berufsunabhängig sind, wie Akkordlöhne und Leistungszulagen, bleiben dagegen unberücksichtigt, da sie weder nach Berufsjahren noch altersbezogen gezahlt werden.

Suche
Heute ist der
Aktuelles
22.07.2010
Beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen schulischer und beruflicher Ausbildung sind isoliert zu betrachten
22.07.2010
Rentenversicherungspflicht für Pfleger mit einer Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung
22.07.2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos
22.07.2010
Bestehen einer Pflichtversicherung und durchgängige Beitragsleistung gelten als Nachweis von Beitragszeiten im Sinne des Fremdrentengesetzes
22.07.2010
Auskunftsrecht der eigenen Sozialdaten
22.07.2010
Bei verspätetem Rentenantrag aufgrund Geschäftsunfähigkeit endet die Rahmenfrist bereits am Tag des Rentenbeginns