Wegen Chronifizierung psychischer Erkrankungen (hier: Belastungsstörung in Form von situationsbedingten Ängsten, Übererregbarkeit mit Schreckhaftigkeit und ein daraus resultierendes Vermeidungsverhalten, sozialer Rückzug, sowie Beeinträchtigung des Persönlichkeitsgefühls und des Umweltempfindens) aufgrund eines durch am Arbeitsplatz erlittenen Überfalls besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20% über den akuten Zeitraum hinaus. Allein die Chronifizierung eines Krankheitsbildes rechtfertigt die Erhöhung der MdE nicht, da allein der chronische Verlauf einer Erkrankung nichts über die verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens aussagt.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2009, L 2 U 292/07 |