Unfallversicherung
03.12.2009
Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg begrenzt

Dem gesetzlichen Versicherungsschutz von Arbeitnehmern auf dem Arbeitsweg sind enge Grenzen gesetzt. Das SG Detmold wies die Klage einer 51-jährigen Altenpflegerin ab. Sie wollte sich im Februar 2008 auf den Weg zur Arbeit machen. Vor ihrer Garage stand jedoch der Wagen ihres Sohnes. Sie parkte das Auto um, vergaß aber, die Handbremse anzuziehen. Beim Aussteigen wurde sie von der offenen Tür des rollenden Autos erfasst, zu Boden geworfen und von dem Vorderrad des Autos überrollt. Sie erlitt eine schwere Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft wollte diese nicht als Arbeitsunfall anerkennen und bekam Recht. Das Umparken des Autos ihres Sohnes steht nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz während der Tätigkeit als Altenpflegerin.