Ein ungelernter, bislang überwiegend selbstständig tätiger Versicherter hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegen eines beidseitigen "Tinnitus" sowie einer chronischen "Rhinopharyngitis sicca" nach mehreren Nebenhöhlenoperationen. Dies gilt auch dann, wenn er zusätzlich unter einer chronisch depressiven Verstimmung und einem orthopädischen Schmerzsyndrom leidet, sofern sein Leistungsvermögen insgesamt für leichte körperliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts ausreicht und ein Absinken der Einsatzfähigkeit auf unter sechs Stunden täglich nicht zu erwarten ist.
Bayerisches LSG, Urteil vom 14.10.2009, L 13 R 256/08 |