Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs) können der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Der Langzeitarbeitslose kann noch mindestens 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein und ist damit nicht voll erwerbsgemindert. Die bei ihm vorliegende soziale Phobie, ein Alkoholmissbrauch und eine depressive Störung hindern ihn nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass er als Hausmeistergehilfe eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübt. Zwar handelt es sich bei der Arbeitsgelegenheit nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gleichwohl bestätigt die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs seine Erwerbsfähigkeit.
SG Dortmund vom 17.12.2009, S 26 (1) R 40/08 |