Home
Rentenberater
Berufsstand
Der Verband
Adressen
Aktuelles
Presseinformation
Stellungnahmen
Wissenswertes
AAÜG
aktuelle Werte
Arbeitslosenversicherung
betr. Altersversorgung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Versorgung
Versorgungsausgleich
Links
Unsere Zeitschrift RV
Die Rentenversicherung
Termine des Verbandes
Termine anderer Anbieter
Mitgliederbereich
Impressum
Druckversion
Copyright © 2010 Bundesverband der Rentenberater e.V., Alle Rechte vorbehalten.
Krankenversicherung zur Übersicht
zu Aktuelles
26.11.2009
Wird durch ein Festbetragshörgerät die Alltagssprachverständlichkeit nicht wiederhergestellt, besteht ein Anspruch auf ein digitalisierbares Hörgerät

Bleibt das Sprachverständnis mit einem Festbetragshörgerät bei 75 % begrenzt, (hier: jeder vierte Satz kann im Zusammenhang nicht richtig erfasst werden und die Alltagssprachverständlichkeit ist nicht gegeben) ist eine Krankenkasse einem ausreichenden Behinderungsausgleich nur nachgekommen, wenn keine anderweitige Verbesserungsmöglichkeit mehr besteht. Kann allerdings das Sprachverständnis mit einem digitalisierbaren Hörgerät um bis zu 20 % gesteigert werden, besteht ein Anspruch auf das preislich höher liegende Gerät und der Versicherte muss sich nicht auf das Festbetragshörgerät verweisen lassen.

Suche
Heute ist der
Aktuelles
22.07.2010
Beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen schulischer und beruflicher Ausbildung sind isoliert zu betrachten
22.07.2010
Rentenversicherungspflicht für Pfleger mit einer Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung
22.07.2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos
22.07.2010
Bestehen einer Pflichtversicherung und durchgängige Beitragsleistung gelten als Nachweis von Beitragszeiten im Sinne des Fremdrentengesetzes
22.07.2010
Auskunftsrecht der eigenen Sozialdaten
22.07.2010
Bei verspätetem Rentenantrag aufgrund Geschäftsunfähigkeit endet die Rahmenfrist bereits am Tag des Rentenbeginns