Es besteht kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld, wenn dem Anspruchsberechtigten im Bemessungszeitraum zwar tarifvertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld gezahlt wird, dieses jedoch in Zeiträumen des Kranken- beziehungsweise Übergangsgeldempfangs geleistet wird. Bei der Hinzurechnung von Weihnachtsgeld auf erzieltes Einkommen kommt es ausschließlich auf eine tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers an, da aus Vereinfachungsgründen für die Berechnung von Arbeitslosengeld nur noch Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu erfassen und alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse außer Betracht zu bleiben haben.
BSG, Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 14/08 R |