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Copyright © 2009 Bundesverband der Rentenberater e.V., Alle Rechte vorbehalten.
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz Seite: 1 von 6 | Einträge: 1 bis 10 | weiter
05.11.2009
Keine Zugehörigkeit in Zusatzversorgungssystem nach dem AAÜG bei Beschäftigung im VEB Wärmeanlagenbau
05.11.2009
Keine Altersversorgung der technischen Intelligenz bei fehlender Ausübung der technischen Tätigkeit
29.10.2009
Keine Zugehörigkeit zur AVItech als Betriebsleiter eines VEB, wenn diese nach Umwandlung in GmbH nur noch eine „leere Hülle“ ist
08.10.2009
Keine Einbeziehung in das AVItech-Zusatzversorgungssystem, wenn VEB am Stichtag 30. Juni 1990 bereits in eine Vor-AG umgewandelt war
10.09.2009
Kein fiktiver Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech, wenn Anspruchsteller nie in das Versorgungssystem der ehemaligen DDR einbezogen war
27.08.2009
Beschäftigung bei VEB für Vertrieb und technischen Kundendienst führt nicht zu Einbeziehung in AVItech
30.07.2009
Kein Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR bei Verlassen des Beitrittsgebiets vor dem maßgeblichen Stichtag
09.07.2009
Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR nur bei Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen
14.05.2009
Kein Anspruch auf Anerkennung der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung nach AAÜB für eine Beschäftigung im „VEB KIM Rindermast“
10.05.2009
Keine fiktive Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der Altersversorgung der rechnischen Intelligenz
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Aktuelles
04.03.2010
Chemiekombinat Bitterfeld: Gericht würdigt Stasi-Unterlagen
04.03.2010
Bundesagentur für Arbeit muss ihr Verwaltungshandeln sachgerecht dokumentieren
25.02.2010
Bei einer ähnlich hohen Steigerung der Rentenanwartschaft wie bei den beamtenrechtlichen Anrechten liegt ein dynamisches Anrecht vor
25.02.2010
Keine Durchführung des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Verpflichteten
18.02.2010
Bei Zurücklegung von Beitragszeiten in rumänischer LPG nur anteilige Berücksichtigung der Entgeltpunkte in Rentenversicherung möglich
18.02.2010
Betriebsrente - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten