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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
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15.04.2010
Tätigkeit beim Zentralen Forschungsinstitut des Verkehrswesens der DDR begründet Anspruch auf Einbeziehung in das Versorgungssystem der wissenschaftlichen Intelligenz
05.11.2009
Keine Zugehörigkeit in Zusatzversorgungssystem nach dem AAÜG bei Beschäftigung im VEB Wärmeanlagenbau
05.11.2009
Keine Altersversorgung der technischen Intelligenz bei fehlender Ausübung der technischen Tätigkeit
29.10.2009
Keine Zugehörigkeit zur AVItech als Betriebsleiter eines VEB, wenn diese nach Umwandlung in GmbH nur noch eine „leere Hülle“ ist
08.10.2009
Keine Einbeziehung in das AVItech-Zusatzversorgungssystem, wenn VEB am Stichtag 30. Juni 1990 bereits in eine Vor-AG umgewandelt war
10.09.2009
Kein fiktiver Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech, wenn Anspruchsteller nie in das Versorgungssystem der ehemaligen DDR einbezogen war
27.08.2009
Beschäftigung bei VEB für Vertrieb und technischen Kundendienst führt nicht zu Einbeziehung in AVItech
30.07.2009
Kein Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR bei Verlassen des Beitrittsgebiets vor dem maßgeblichen Stichtag
09.07.2009
Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR nur bei Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen
14.05.2009
Kein Anspruch auf Anerkennung der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung nach AAÜB für eine Beschäftigung im „VEB KIM Rindermast“
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Aktuelles
22.07.2010
Beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen schulischer und beruflicher Ausbildung sind isoliert zu betrachten
22.07.2010
Rentenversicherungspflicht für Pfleger mit einer Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung
22.07.2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos
22.07.2010
Bestehen einer Pflichtversicherung und durchgängige Beitragsleistung gelten als Nachweis von Beitragszeiten im Sinne des Fremdrentengesetzes
22.07.2010
Auskunftsrecht der eigenen Sozialdaten
22.07.2010
Bei verspätetem Rentenantrag aufgrund Geschäftsunfähigkeit endet die Rahmenfrist bereits am Tag des Rentenbeginns