Ein im VEG Wärmeanlagenbau beschäftigter Diplomingenieur hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Beschäftigungszeiten im Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz. Bei dem VEB Wärmeanlagenbau hat es sich gerade nicht um einen volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens gehandelt. Vielmehr hat der VEB Wärmeanlagenbau im Wesentlichen als Generalauftragnehmer fungiert und sich in dieser Funktion hinsichtlich der eigentlichen Bautätigkeit anderer Betriebe bedient.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2009, L 3 R 542/09 |