Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
29.10.2009
Keine Zugehörigkeit zur AVItech als Betriebsleiter eines VEB, wenn diese nach Umwandlung in GmbH nur noch eine „leere Hülle“ ist

Dem Betriebsdirektor eines VEB sind keine Zeiten als Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) zuzurechnen, wenn der ursprünglich volkseigene Produktionsbetrieb am Stichtag wegen einer Umwandlung kein solcher mehr war. Richtet sich die Reprivatisierung/Umwandlung nach dem Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen ( UnternehmensG), ist der Betrieb nur noch eine „leere Hülle“, wenn er am Stichtag nicht mehr über Betriebsmittel verfügt, um Produktionsaufgaben welcher Art auch immer zu erfüllen. Gehen sämtliche Betriebsteile und damit die Produktionsmittel auf eine neu gegründete GmbH über, ist der VEB zumindest weitgehend vermögenslos und existiert nur noch als Rechtssubjekt ohne Produktionsaufgaben und ohne wirtschaftliche Tätigkeit.